Das Familienrecht gehört seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit zu meinen Interessen und ist inzwischen mein Haupttätigkeitsschwerpunkt.
Familienrecht ist ein sehr sensibles Rechtsgebiet, das ein hohes Maß an fachlicher, auch fachbereichsübergreifender, Kompetenz und an Einfühlungsvermögen fordert.
Mit einer Trennung oder Scheidung gehen nicht nur emotionale und psychische, sondern vor allem auch finanzielle und wirtschaftliche Folgen einher. Oft bedarf es einer kompletten Neugestaltung der Lebenssituation.
Pauschale Lösungen können einer solchen Situation selten gerecht werden. Auch bekommen die Begriffe wie „Gewinnen“ und „Verlieren“ im familienrechtlichen Bereich oft eine andere Bedeutung.
Im Rahmen einer familienrechtlichen Auseinandersetzung ist der / die Betroffene meist damit überfordert, die auftauchenden Fragen und Probleme in einen rechtlichen Kontext einzuordnen und zu entscheiden, ob und auf welche Weise man in einem Konflikt reagieren kann und gegebenenfalls muss.
Es kann geschehen, dass sich das Gefühl einstellt, den Launen der Gegenpartei, deren Anwälten und den Gerichten ausgeliefert zu sein und den weiteren Verlauf nicht mehr aktiv mitgestalten zu können.
Mein Anspruch ist es deshalb, auf der Basis von fundierten Rechtskenntnissen der Mandantin / dem Mandanten die möglichen Handlungsalternativen und auch die jeweiligen Folgen und Risiken verständlich aufzuzeigen und ihn/sie in die Lage zu versetzen, die notwendigen Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen.
Dabei sind der rechtliche Ausgangspunkt und die Ziele der vertretenen Position herauszuarbeiten und der Gegenseite und dem Gericht zu vermitteln, so dass die Anliegen der Mandantin / des Mandanten auch gehört werden.
Im Rahmen der anwaltlichen Beratung ist es meine Aufgabe, im Blick zu haben, welches wirtschaftlich günstigste Ergebnis erzielt werden könnte, dabei aber nicht aus den Augen zu verlieren, dass sich aus der gewählten Strategie auch Folgen in anderen Bereichen ergeben können.
Ob die Mandantin / der Mandant sodann sämtliche Ansprüche durchsetzen möchte oder ob er Argumente der Gegenseite vorwegnimmt, berücksichtigt und entgegenkommt, entscheidet schließlich die Mandantin / der Mandant.
Der Idealfall ist natürlich, dass die Folgen von Trennung und Scheidung einvernehmlich geregelt werden können, weshalb ich immer bereit bin, sozial kompetent, mit Augenmaß und sicherer Verhandlungsstärke auf eine solche Lösung hinzuarbeiten.
Wenn dies jedoch nicht möglich ist, gilt es, mit der erforderlichen Härte berechtigte Ansprüche durchzusetzen und unberechtigte Forderungen konsequent abzuwehren.
Auch wenn ein Streitverfahren vor dem Familiengericht oft für weitere Kränkungen und Verletzungen missbraucht wird, ist dies nach meinem Dafürhalten weder erforderlich noch dienlich, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.
Mir ist es wichtig, mit meiner Mandantin / meinem Mandanten den Blick in die Gegenwart und Zukunft zu richten und eine Lebensperspektive zu eröffnen, die über den Scheidungstag hinausgeht und im weitesten Sinne Zufriedenheit verspricht.