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Andrea Hausmann

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Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Profil

  • Rechtsanwältin seit 2007

  • Fachanwältin für Familienrecht seit 2011

  • Beratung und Vertretung in den Bereichen Familienrecht

  • Ehevertrag

  • Trennung / Scheidung

  • Versorgungsausgleich

  • Unterhaltsfragen

  • Güterrecht/ Vermögensauseinandersetzung

  • Sorge- und Umgangsrecht

  • Erbrecht

  • Gesetzliches Erbrecht

  • Testament

  • Erbrecht

  • Pflichtteilsrecht

  • Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung

  • Rechtsgebiete

  • Tätigkeiten

  • Berufsverständnis

  • Mitgliedschaften

Kontakt

hausmann@rechtsanwaeltinnen-loerrach.de

Tel: 07621 / 425 195

Fax: 07621 / 425 194

Sekretariat

Melissa Hartwig (Rechtsanwaltsfachangestellte)
Tel: 07621 / 425 195
Fax: 07621 / 425 194
hartwig@rechtsanwaeltinnen-loerrach.de

Tätigkeiten

Beratung und Vertretung auf allen Gebieten des Familienrechts, insbesondere

  • Ehescheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft

  • Eheliches Güterrecht, z.B. Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung

  • Recht der Ehewohnung und des Hausrates

  • Sorge- und Umgangsrecht für eheliche sowie nichteheliche Kinder

  • Unterhaltsansprüche von minderjährigen und volljährigen Kindern

  • Unterhaltsansprüche von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten

  • Elternunterhalt, z.B. bei Pflegebedürftigkeit/Unterbringung im Alters- oder Pflegeheim

  • Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

  • Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen

Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen für Ehepaare, Paare ohne Trauschein, Alleinstehende, Geschiedene, Unternehmer und Immobilienbesitzer

  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen

  • Nachfolgeplanung mittels Übergabe- und Schenkungsverträgen

  • Vertretung im Erbscheinverfahren

  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

  • Erbfälle mit Auslandsbezug

  • Beratung zum Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht

  • Nachlassverwaltung/ -pflegschaft

  • Testamentsvollstreckung

Tätigkeiten
Berufsverständnis

Berufsverständnis

Das Familienrecht gehört seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit zu meinen Interessen und ist inzwischen mein Haupttätigkeitsschwerpunkt.

Familienrecht ist ein sehr sensibles Rechtsgebiet, das ein hohes Maß an fachlicher, auch fachbereichsübergreifender, Kompetenz und an Einfühlungsvermögen fordert.

Mit einer Trennung oder Scheidung gehen nicht nur emotionale und psychische, sondern vor allem auch finanzielle und wirtschaftliche Folgen einher. Oft bedarf es einer kompletten Neugestaltung der Lebenssituation.

Pauschale Lösungen können einer solchen Situation selten gerecht werden. Auch bekommen die Begriffe wie „Gewinnen“ und „Verlieren“ im familienrechtlichen Bereich oft eine andere Bedeutung.

Im Rahmen einer familienrechtlichen Auseinandersetzung ist der / die Betroffene meist damit überfordert, die auftauchenden Fragen und Probleme in einen rechtlichen Kontext einzuordnen und zu entscheiden, ob und auf welche Weise man in einem Konflikt reagieren kann und gegebenenfalls muss.

Es kann geschehen, dass sich das Gefühl einstellt, den Launen der Gegenpartei, deren Rechtsanwalt und den Gerichten ausgeliefert zu sein und den weiteren Verlauf nicht mehr aktiv mitgestalten zu können.

Mein Anspruch ist es deshalb, Ihnen auf der Basis von fundierten Rechtskenntnissen die möglichen Handlungsalternativen und auch die jeweiligen Folgen und Risiken verständlich aufzuzeigen und Sie in die Lage zu versetzen, die notwendigen Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen.

Dabei sind der rechtliche Ausgangspunkt und die Ziele der vertretenen Position herauszuarbeiten und der Gegenseite und dem Gericht zu vermitteln, so dass Ihre Anliegen auch gehört und angemessen berücksichtigt werden.

Im Rahmen der anwaltlichen Beratung ist es meine Aufgabe, im Blick zu haben, welches wirtschaftlich günstigste Ergebnis erzielt werden könnte, dabei aber nicht aus den Augen zu verlieren, dass sich aus der gewählten Strategie auch Folgen in anderen Bereichen ergeben können.

Ob Sie sodann sämtliche Ansprüche durchsetzen möchten oder ob Argumente der Gegenseite berücksichtigt werden sollen und im Rahmen einer Vereinbarung Entgegenkommen gezeigt werden soll, entscheiden schließlich Sie auf der Grundlage einer fundierten und umfassenden Beratung in jeder Phase der Verhandlungen oder des gerichtlichen Verfahrens.

Der Idealfall ist natürlich, dass die Folgen von Trennung und Scheidung einvernehmlich geregelt werden können, weshalb ich immer bereit bin, sozial kompetent, mit Augenmaß und sicherer Verhandlungsstärke auf eine solche Lösung hinzuarbeiten.

Wenn dies jedoch nicht möglich ist, gilt es, mit der erforderlichen Härte berechtigte Ansprüche durchzusetzen und unberechtigte Forderungen konsequent abzuwehren.

Auch wenn ein Streitverfahren vor dem Familiengericht oft für weitere Kränkungen und Verletzungen missbraucht wird, ist dies nach meinem Dafürhalten weder erforderlich noch dienlich, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

Mir ist es wichtig, mit Ihnen den Blick in die Gegenwart und Zukunft zu richten und eine Lebensperspektive zu eröffnen, die über den Scheidungstag hinausgeht und im weitesten Sinne Zufriedenheit verspricht.

 

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Erbrecht.

 

Im Idealfall beginnt erbrechtliche Beratung und Vertretung bereits lange vor dem Erbfall.

 

Als Rechtsanwältin berate ich bei der Ausarbeitung ihres Testaments oder Erbvertrages. Neben den erbrechtlichen Fragen spielen bei einem Ehegattentestament, aber auch bei der Planung von Unternehmensnachfolgen häufig auch steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fragen eine wichtige Rolle. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte suche ich mit Ihnen nach Lösungen, die nicht nur Ihren Willen bestmöglich zum Ausdruck bringen, sondern auch helfen, Streit nach dem Erbfall zu vermeiden.

 

Ist der Erbfall bereits eingetreten, berate und vertrete ich Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteils- und Erbansprüchen sowie im Erbscheinsverfahren. Ich vertrete einzelne Erben gegenüber Miterben, oder Erbengemeinschaften im Zuge der Erbauseinandersetzung ebenso wie enterbte Pflichtteilsberechtigte.

Mitgliedschaften

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